Wie man bei einer Eheschließung auch nicht die Absicht hegt, sich scheiden zu lassen, tritt man in den Freimaurerbund ein, um ihm lebenslang anzugehören. Das ist der Normalfall. Es kann aber Gründe geben, die ein Fortbestehen der Mitgliedschaft nicht zulassen. Dann ist es selbstverständlich und ohne Behinderung möglich, auch aus dem Freimaurerbund auszutreten.
Sollten jedoch Umstände eintreten, die die Mitgliedschaft nur in einer bestimmten Loge unmöglich machen (z.B. durch Wohnortwechsel), dann sollte der betroffene Bruder versuchen, sich einer anderen Loge anzuschließen. Die Brüder unterstützen ihn dabei.